DER ZUNFTPFLEGER
Als Beauftragter des Zunftvorstandes kümmert sich der Zunftpfleger um persönliche Anliegen in der Zunft. Insbesondere nimmt der Zunftpfleger Meldungen von Zunftbrüdern entgegen, welche die Aufmerksamkeit des Zunftpflegers benötigen.
Der Zunftpfleger leistet im Rahmen seiner Kompetenzen Soforthilfe und orientiert den Zunftmeister, sofern dies im Interesse der Sache liegt und der Betroffene dazu sein Einverständnis gibt.
Der Zunftpfleger ist Verbindungsmann zur Institution Zunftbrüder in Not (ZBiN).
Die einzelnen Aktivitäten des Zunftpflegers erfolgen in Absprache mit dem Zunftvorstand. Das Aufgabengebiet kann folgende Bedürfnisse umfassen:
Der Zunftpfleger ist eine Vertrauensperson der Zunft und hat über sämtliche anvertrauten Fällen oder Informationen Stillschweigen zu bewahren. Allfällige Akten (E-Mails, Briefkopien, Unterlagen von Behörden usw.) sind nach Abschluss der Beratungen zu vernichten oder dem Begleitteam ZBiN zu übergeben. Die Aufgaben sollen wertfrei, verständnisvoll und unter Wahrung einer strikten Diskretion wahrgenommen werden.